EDV-Labor

Nutzungsbedingungen
  1. Benutzername und Kennwort sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden!
  2. Die Geräte und die Software des EDV-Labors dürfen ausschließlich für Forschung und Lehre verwendet werden. (Sofern für andere Benutzer_innen genügend freie Computer zur Verfügung stehen, ist eine verhältnismäßige Nutzung für persönliche Zwecke gestattet.)
  3. Geräte des EDV-Labors dürfen nicht von Benutzer_innen umgesteckt, abgesteckt oder geöffnet werden. Eigene Geräte können nicht mit dem kabelgebundenen Computernetzwerk verbunden werden.
  4. Die auf den Rechnern vorhandene Software darf weder kopiert noch in irgendeiner Weise missbräuchlich verwendet werden. Insbesondere ist das Verändern von Systemdateien oder -einstellungen verboten.
  5. Voraussetzungen für die Nutzung der Arbeitsplätze sind grundlegende EDV-Kenntnisse.
  6. Das Arbeiten an den Geräten ist während der auf der Homepage kundgemachten Öffnungszeiten möglich; täglich schließt Samstage, Sonntage und Feiertage ein. Bestätigungen zum Betreten der TU an Sonntagen und Feiertagen können während eines Semesters (nicht jedoch während einer lehrveranstaltungsfreien Zeit) vom Sekretariat des EDV-Labors zu seinen Öffnungszeiten ausgestellt werden und gelten bis zum Ende dieses Semesters.
  7. Im Interesse der Schonung und Erhaltung der Geräte im EDV-Labor ist während der Benutzung stets auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Insbesondere ist in allen Räumlichkeiten das Rauchen, in den PC-Räumen darüber hinaus das Essen und Trinken untersagt.
  8. Im Interesse der anderen Benutzer_innen ist in den Räumlichkeiten kein unnötiger Lärm zu erzeugen.
  9. Die Räumlichkeiten des EDV-Labors sind ausschließlich für Tätigkeiten zu nutzen, die im Zusammenhang mit dem Serviceangebot des EDV-Labors stehen. Zuwiderhandelnde Personen haben auf Aufforderung die Räumlichkeiten zu verlassen.
  10. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes für mehr als 10 Minuten hat sich die Person vom Computer abzumelden. Bleibt ein Computer länger gesperrt, wird die angemeldete Person zwangsläufig vom Computer abgemeldet und ihr Benutzerkonto deaktiviert. Um Reaktivierung kann im Sekretariat angesucht werden; wiederholtes Sperren von Laborcomputern durch dieselbe Person kann zu einem vollständigen Entzug der Benutzerberechtigung führen.
  11. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen sowie Beschädigung oder Beschmutzung der Einrichtung haben ebenso den Entzug der Benutzerberechtigung zur Folge. In besonders schwerwiegenden Fällen („Hacken“ oder Hardwaremanipulation) werden studien- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen.
  12. Das EDV-Labor behält sich das Recht vor die Studierendenaccounts während der Sommerferien (frühestens am 1. August) des jeweiligen Studienjahres samt allen Daten zu löschen. Etwaiges Druckguthaben bleibt für mindestens ein Jahr nach der letzten Kontobewegung aktiv.
  13. Ausgedruckte Plotaufträge stehen im EDV-Labor für die Dauer von einer Woche zur Abholung bereit und werden anschließend entsorgt. Die für den Auftrag in Rechnung gestellte Gebühr verfällt hierbei. (In begründeten Ausnahmefällen kann die Bereitstellungsdauer verlängert werden, sofern vor der Entsorgung eine Kontaktaufnahme mit dem EDV-Labor stattfindet.)
  14. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung der TU Wien sowie der jeweils gültigen allgemeinen Verhaltensregeln, die durch das Rektorat erlassen werden, ist mit entsprechenden Konsequenzen (Verwarnung, Accountsperre, etc.) zu rechnen.